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Laesio enormis ArtikelDie Laesio enormis (lateinisch, wörtlich: erhebliche Schädigung), deutsch auch Verkürzung über die Hälfte, ist ein Rechtsinstitut mit Ursprung in dem römischen Recht.
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Erhält bei einem entgeltlichen Geschäft eine Partei weniger als die Hälfte was sie der anderen Partei gibt, kann sie den Vertrag anfechten. Es wird der gemeine Wert zu Vertragsabschluss herbeigezogen.
- Beispiel: Jemand bezahlt für einen Gebrauchtwagen, der ca. 4 Tausend € Wert ist, über 10 Tausend €.
Der andere Teil kann die Anfechtung dadurch abwenden, dass er sich bereit erklärt, die Hälfte des gemeinen Werts zu zahlen.
Buch-Tipp: Wert und Preis im Zivilrecht (f. Österreich) Die Beschreibung für das Buch " Wert und Preis in dem Zivilrecht (f. Österreich)" fehlt leider. Weitere informatione finden Sie auf der Seite des Buchhändlers. Klicken Sie dafür auf den Link über diesem Text. Die Seite des Händlers öffnet sich in neuem Fenster. |
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Das deutsche Zivilrecht kennt keinen geschriebenen Grundsatz der laesio enormis. Der Bundesgerichtshof geht aber in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass ein Geschäft nach § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig und damit nichtig ist, wenn die Gegenleistung in dem Wert um mehr als die Hälfte hinter dem Wert der Leistung zurückbleibt. Zusätzlich ist allerdings subjektiv erforderlich, dass die bevorteilte Vertragspartei das Ungleichgewicht erkannt oder sich dieser Erkenntnis fahrlässig verschlossen hat.
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